§ 1 Geltungsbereich
(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen (Konzeption, Organisation, Planung, Durchführung und Betreuung von Veranstaltungen sowie Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und der Nixdorf Events GmbH, ver-treten durch deren Geschäftsführer Volker Nixdorf und Katja Lipp, Greutstraße 10, 72124 Pliezhausen diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirk-same Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
§ 2 Definitionen
(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit der Nixdorf Events GmbH in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Nixdorf Events GmbH in eine Geschäftsbeziehung treten.
(3) Veranstalter im Sinne dieser AGB ist der Kunde. Die Nixdorf Events GmbH tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf.
§ 3 Angebote und Vertragsabschluss
(1) Grundlage des Vertragsabschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot der Nixdorf Events GmbH, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote der Nixdorf Events GmbH sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, die Nixdorf Events GmbH mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.
(2) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Nixdorf Events GmbH kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung des Angebotes der Nixdorf Events GmbH zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt die Nixdorf Events GmbH nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
(3) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch die Nixdorf Events GmbH ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Nixdorf Events GmbH erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebots und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
§ 4 Leistungsumfang und Nebenkosten
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem schriftlich bestätigten Angebot.
(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilen die Vertragsparteien sich gegenseitig unverzüglich mit. Soweit dadurch Veränderungen der vereinbarten Vertragsinhalte nicht oder nur unwesentlich berührt werden, steht den Parteien – aufgrund dieser Abweichungen – kein Kündigungsrecht zu. Änderungen können jedoch zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Leistungsterminen führen, die der Kunde mit der Vertragsänderung akzeptiert. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen.
(3) Zur Erbringung der Leistungen ist es der Nixdorf Events GmbH gestattet Aufträge an Dritte zu vergeben. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – unmittelbar zwischen der Nixdorf Events GmbH und den Dritten. Die Nixdorf Events GmbH ist nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
(4) Incentive-Reisen werden von der Nixdorf Events GmbH nur vermittelt. Die Nixdorf Events GmbH ist kein Reiseveranstalter.
(5) Übliche Nebenkosten, die bei der Erbringung von Leistungen aus dem Vertrag entstehen wie z. B. Taxifahrten, Frachtkosten sowie Nebenkosten, die aus der Anmietung einer Location (Heizungs-, Abfallentsorgungs-, Reinigungskosten etc.) oder aus anderen veranstaltungsspezifischen Gründen entstehen, bedürfen keiner separaten Beauftragung durch den Kunden. Gegen Vorlage geeigneter Nachweise erstattet der Kunde der Nixdorf Events GmbH die Nebenkosten.
§ 5 Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht
(1) Der Kunde hat der Nixdorf Events GmbH alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich mitzuteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Nixdorf Events GmbH.
(2) Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprachen mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen und die Kosten zu tragen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.
(4) Fotografien sowie Video-, und Tonaufzeichnungen von Events, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, müssen von der Nixdorf Events GmbH genehmigt werden, insbesondere wenn Fremdleistungen durch Künstler erbracht werden. Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen zu tätigen, zu nutzen oder anzubieten, sind ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
§ 6 Zahlung, Verzug
(1) Alle Honorare werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig.
(2) Die Nixdorf Events GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen. Die Nixdorf Events GmbH bemüht sich für alle Veranstaltungen Zahlungspläne zu entwickeln, die sich an den Zahlungsbedingungen der beauftragten Dienstleister orientieren. Die Zahlungsziele sind vom Kunden einzuhalten.
(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat die Nixdorf Events GmbH das Recht, ihre Leistung zu verweigern oder den Vertrag fristlos zu kündigen.