Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen (Konzeption, Organisation, Planung, Durchführung und Betreuung von Veranstaltungen sowie Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und der Nixdorf Events GmbH, ver-treten durch deren Geschäftsführer Volker Nixdorf und Katja Lipp, Greutstraße 10, 72124 Pliezhausen diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirk-same Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

§ 2 Definitionen
(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit der Nixdorf Events GmbH in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Nixdorf Events GmbH in eine Geschäftsbeziehung treten.

(3) Veranstalter im Sinne dieser AGB ist der Kunde. Die Nixdorf Events GmbH tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf.

§ 3 Angebote und Vertragsabschluss
(1) Grundlage des Vertragsabschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot der Nixdorf Events GmbH, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote der Nixdorf Events GmbH sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, die Nixdorf Events GmbH mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.

(2) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Nixdorf Events GmbH kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung des Angebotes der Nixdorf Events GmbH zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt die Nixdorf Events GmbH nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

(3) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch die Nixdorf Events GmbH ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Nixdorf Events GmbH erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebots und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

§ 4 Leistungsumfang und Nebenkosten
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem schriftlich bestätigten Angebot.

(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilen die Vertragsparteien sich gegenseitig unverzüglich mit. Soweit dadurch Veränderungen der vereinbarten Vertragsinhalte nicht oder nur unwesentlich berührt werden, steht den Parteien – aufgrund dieser Abweichungen – kein Kündigungsrecht zu. Änderungen können jedoch zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Leistungsterminen führen, die der Kunde mit der Vertragsänderung akzeptiert. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen.

(3) Zur Erbringung der Leistungen ist es der Nixdorf Events GmbH gestattet Aufträge an Dritte zu vergeben. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – unmittelbar zwischen der Nixdorf Events GmbH und den Dritten. Die Nixdorf Events GmbH ist nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.

(4) Incentive-Reisen werden von der Nixdorf Events GmbH nur vermittelt. Die Nixdorf Events GmbH ist kein Reiseveranstalter.

(5) Übliche Nebenkosten, die bei der Erbringung von Leistungen aus dem Vertrag entstehen wie z. B. Taxifahrten, Frachtkosten sowie Nebenkosten, die aus der Anmietung einer Location (Heizungs-, Abfallentsorgungs-, Reinigungskosten etc.) oder aus anderen veranstaltungsspezifischen Gründen entstehen, bedürfen keiner separaten Beauftragung durch den Kunden. Gegen Vorlage geeigneter Nachweise erstattet der Kunde der Nixdorf Events GmbH die Nebenkosten.

§ 5 Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht
(1) Der Kunde hat der Nixdorf Events GmbH alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich mitzuteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Nixdorf Events GmbH.

(2) Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprachen mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen und die Kosten zu tragen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.

(4) Fotografien sowie Video-, und Tonaufzeichnungen von Events, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, müssen von der Nixdorf Events GmbH genehmigt werden, insbesondere wenn Fremdleistungen durch Künstler erbracht werden. Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen zu tätigen, zu nutzen oder anzubieten, sind ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

§ 6 Zahlung, Verzug
(1) Alle Honorare werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig.

(2) Die Nixdorf Events GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen. Die Nixdorf Events GmbH bemüht sich für alle Veranstaltungen Zahlungspläne zu entwickeln, die sich an den Zahlungsbedingungen der beauftragten Dienstleister orientieren. Die Zahlungsziele sind vom Kunden einzuhalten.

(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat die Nixdorf Events GmbH das Recht, ihre Leistung zu verweigern oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 7 Konzeption, Präsentation und Urheberschutz
(1) Erhält die Nixdorf Events GmbH nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Nixdorf Events GmbH, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Nixdorf Events GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese, in welcher Form auch immer, weiter zu nutzen.

(2) Alle Leistungen der Nixdorf Events GmbH (z.B. Marketingkonzepte, Ideen, Konzepte für Veranstaltungen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der Nixdorf Events GmbH. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Nixdorf Events GmbH darf der Kunde die Leistungen der Nixdorf Events GmbH nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen der Nixdorf Events GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nixdorf Events GmbH und, soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, des Urhebers zulässig.

(3) Für die Nutzung von Leistungen der Nixdorf Events GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist, die Zustimmung der Nixdorf Events GmbH erforderlich. Dafür steht der Nixdorf Events GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

(4) Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen von Event-Konzepten sind honorarpflichtig. Sie bedürfen der Einwilligung der Nixdorf Events GmbH. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Nixdorf Events GmbH. Über den Umfang der Nutzung steht der Nixdorf Events GmbH ein Auskunftsanspruch zu.

(5) Die durch die Nixdorf Events GmbH überlassenen Vorlagen des Kunden (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist.

§ 8 Kündigung
(1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Nixdorf Events GmbH jederzeit zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(2) Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare nach folgenden Regelungen:

a) Der Kunde ist zum Ausgleich sämtlicher Kosten verpflichtet, die der Nixdorf Events GmbH bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich entstanden sind.

b) Der Kunde ist verpflichtet, für die bereits von der Nixdorf Events GmbH erbrachten Vorleistungen einen Ausgleich nach folgender Staffelung zu zahlen:

• bis zu 5 Monaten vor dem Event: 20 % des vereinbarten Entgelts
• bis zu 3 Monaten vor dem Event: 40 % des vereinbarten Entgelts
• bis zu 1 Monat vor dem Event: 60 % des vereinbarten Entgelts
• ab 14 Tage vor dem Event: 80 % des vereinbarten Entgelts

c) Für über die Nixdorf Events GmbH gebuchten Fremdleistungen gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Lieferanten oder Künstlers.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Gewährleistung und Schadensersatz
(1) Die Nixdorf Events GmbH verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Nixdorf Events GmbH schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadensersatz zu. Der Kunde erkennt an, dass ein Schadensersatzanspruch gegen die Nixdorf Events GmbH der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist. Sofern der Kunde Verbraucher ist, richten sich die Fristen nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung (höhere Gewalt u. a.), positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Nixdorf Events GmbH beruhen.

§ 10 Haftung
(1) Die Nixdorf Events GmbH haftet unbegrenzt entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Nixdorf Events GmbH nur, soweit uns bzw. unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet.

(4) Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(5) Soweit die Nixdorf Events GmbH im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadensersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Nixdorf Events GmbH derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Nixdorf Events GmbH keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

§ 11 Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Nixdorf Events GmbH und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Stuttgart soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende Ersatzbestimmung zu treffen.